Was auf jeder Waffe stehen muss
Hersteller, Land, Munition, Nummer
- 1DE Landeskürzel des Herstellungslandes, zweistellig nach ISO 3166-1
- 2Adler mit N Beschusszeichen: normaler Beschuss, in der alten Form mit Bundesadler
- 3AI Jahreszeichen des Beschusses, verschlüsselt: A = 0, I = 8, also 08
- 4Geweih Ortszeichen des Beschussamts Ulm
- 5WP00001 Seriennummer
- 6Walther Herstellermarke
- 79mmx19 Bezeichnung der Munition
- 8Adler, FB, RAD Zeichen dieser polnischen Ausführung: Adler, Firmenzeichen, Modellname. Keine Beschusszeichen

- 1Glock Herstellermarke
- 217 Gen 4 Modellbezeichnung
- 3AUSTRIA Herstellungsland, hier ausgeschrieben
- 49x19 Bezeichnung der Munition
Wer eine Schusswaffe herstellt oder nach Deutschland verbringt, muss sie deutlich sichtbar und dauerhaft kennzeichnen (§ 24 WaffG): Name, Firma oder Marke des Herstellers, das zweistellige Landeskürzel des Herstellungslandes, die Bezeichnung der Munition und eine fortlaufende Seriennummer. Kommt die Waffe aus einem Staat außerhalb der EU, gehören zusätzlich dessen Landeskürzel und das Jahr des Verbringens dazu. Eine feste Länge schreibt das Gesetz für die Seriennummer nicht vor, und sie besteht auch nicht nur aus Ziffern: WP00001 auf der Walther, 29-094990 auf der Heckler & Koch weiter unten.
Prüfungsbezug: 6 Fragen aus dem Katalog
- [3.07] Welche Kennzeichnung muss eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe mindestens aufweisen? Hersteller- oder Händlerzeichen, Herstellungsland (Länderkürzel), Seriennummer, Beschusszeichen, Bezeichnung der Munition, bei Importwaffen unter anderem auch Einfuhrland (Landeskürzel) und Einfuhrjahr
- [3.04] Welche Kennzeichnung trägt üblicherweise eine Schusswaffe? Name, Firma oder Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat. Landeskürzel des Herstellungslandes die Bezeichnung der Munition; sofern keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse Beschusszeichen Herstellungsnummer bei Importwaffen unter anderem auch Einfuhrland (Länderkürzel) und Einfuhrjahr.
- [3.02] Welches Kennzeichen muss u.a. auf einem Großkaliber-Revolver angebracht sein? Bezeichnung der Munition Herstellerzeichen
- [1.67] Welche Angaben zu einer Waffe werden in einer Waffenbesitzkarte eintragen? Waffenart, Bezeichnung der Munition oder des Kalibers, Hersteller- / Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Herstellungsnummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Anschrift des Überlassers.
- [II.44] Warum ist z.B. die Munitionsbezeichnung „9 mm“ nicht ausreichend? Weil es verschiedene 9 mm-Patronen gibt.
- [3.10] Welche Waffenteile unterliegen, bei Einfuhr in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, der Kennzeichnungspflicht des § 24 Abs. 1 des Waffengesetzes? Alle wesentlichen Waffenteile müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet sein.